Ablauf, Behandlungskosten, Erstattung
Für jede Behandlung erhalten Sie eine schriftliche Rechnung mit allen erbrachten Leistungen. Diese basiert auf Grundlage der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die meisten privaten Krankenkassen erstatten diese Rechnung in der Regel ganz oder zumindest überwiegend. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen zunächst grundsätzlich keine Behandlungskosten durch Heilpraktiker.
In bestimmten Fällen haben die gesetzlichen Krankenkassen aber die Möglichkeit, auch Heilpraktikerrechnungen und naturheilkundliche Behandlungskosten zu übernehmen. Dies ist gegeben, wenn ein Patient nachweist, dass die schulmedizinische Behandlung bisher erfolglos geblieben ist und die danach erfolgte naturheilkundliche Behandlung wirksam war. Hier lohnt sich unbedingt die Nachfrage bei der Kasse.
Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls vor Behandlungsbeginn über die Erstattungspraxis Ihrer Krankenkasse.